2.) Zustandekommen eines Vertrages:
a) Der Vertrag über eine Dienstleistung von OBSESSION kommt mit der Gegen- zeichnung der Geschäftsleistung durch OBSESSION oder die schriftliche Annahme eines „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ durch den Kunden zu Stande.
b) Die schriftliche Freigabe des Angebotes ist als Annahme gemäß § 144 BGB zu werten.
c) OBSESSION kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vorlage oder eine Vorauszahlung abhängig machen. OBSESSION ist in der Annahme des Vertrages frei.
d) Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche gesondert aufgeführt wird.
3.) Leistungsumfang:
a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sich umgehend über mögliche Änderungen der vertraglichen Grundlagen (z.B. Leistungsumfang) zu informieren.
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